Corona-Impfung: Was Sie wissen sollten
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus und zur Terminvergabe in Ihrem Bundesland.
Über 80-Jährige
Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie z.B. Bronchoskopie)
Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht - insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin
Über 70-Jährige
Personen mit Vorerkrankungen:
- Trisomie 21
- Demenz oder geistige Behinderung
- schwere psychiatrische Erkrankungen, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
- maligne hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
- COPD, Mukoviszidose oder andere schwere chronische Lungenerkrankung
- Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)
- Leberzirrhose oder andere chronische Lebererkrankung
- chronische Nierenerkrankung
- Personen nach Organtransplantation
- Adipositas (BMI über 40)
Personen, denen im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Covid-19-Verlauf bescheinigt wird (über entsprechende Anlaufstellen der Länder)
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben.
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren (Die Kontaktpersonen werden von der Person bzw. der Schwangeren selbst oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.)
Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt (Zum Beispiel: Praxen für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde, für HNO, Augen- und Zahnheilkunde, KV-Notdienste, Infektionsstationen, Notfall-Transporte), Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen untergebracht oder tätig sind
Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Über 60-Jährige
Personen mit Vorerkrankungen:
- behandlungsfreie Krebserkrankung mit einer Remissionsdauer > 5 Jahre
- Immundefizienz oder HIV-Infektion
- Autoimmunerkrankungen oder Rheuma
- Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension)
- zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall oder andere chronische neurologische Erkrankung
- Asthma bronchiale
- chronisch entzündliche Darmerkrankung
- Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%)
- Adipositas (BMI über 30)
Personen, denen im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Covid-19-Verlauf bescheinigt wird (über entsprechende Anlaufstellen der Länder)
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von:
- pflegebedürftigen über 60-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben
- Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben
Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind
Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte in Schulen, die nicht Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen sind, tätig sind
Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen (Zum Beispiel: Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie)
Die Terminvereinbarung für Impfberechtigte erfolgt:
- Online: Terminbuchung in Baden-Württemberg
- Telefonisch: 116117
Bei einem Anruf über die Rufnummer 116117 erfolgt eine Weiterleitung an das vom Land beauftragte Callcenter. Informationen zum Impfprozess sind über die Corona-Hotline 0711 904-39555 erhältlich.
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Soziales und Integration zuständig.
Die Terminvereinbarung für Impfberechtigte erfolgt:
- Online: Terminbuchung in Bayern
- Telefonisch: 116117
Bei der Rufnummer 116117 werden Sie mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum verbunden. Es ist auch möglich, direkt bei dem zuständigen Impfzentrum anzurufen und einen Termin zu vereinbaren. Die Rufnummern der Terminvergabestellen sind online zu finden.
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Bayern
In Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Die Terminvergabe für die Corona-Impfung erfolgt aktuell nur nach schriftlicher Einladung per Brief durch den Berliner Senat bzw. durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Alle Informationen zur Terminbuchung für Impfberechtigte sind in dem Schreiben enthalten. Bitte beachten Sie: Es erfolgt in Berlin keine Terminvergabe über die Rufnummer 116117.
Für den Betrieb der Impfzentren kooperiert der Berliner Senat mit der Kassenärztlichen Vereinigung, für mobile Impfteams mit den Hilfsorganisationen Berlins.
- Alle über 80-Jährigen erhalten ein Infoschreiben mit einer Sonderrufnummer zur individuellen telefonischen Terminvereinbarung.
- Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die der Priorisierungsstufen 1 und 2 angehören, vereinbaren ihre Impftermine online: Terminbuchung in Brandenburg
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Brandenburg
In Brandenburg arbeiten das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung, das Deutsche Rote Kreuz und die Landeskrankenhausgesellschaft zusammen in enger Abstimmung mit den Kommunen, der Bundeswehr, Hilfsorganisationen und weiteren wichtigen Partnern der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.
Impfberechtigte erhalten einen persönlichen Zugangscode, mit dem sie online einen Termin buchen können:
Online-Terminbuchung in Bremen
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Bremen
In Bremen ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zuständig. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen unterstützt das Land bei der Akquise von ärztlichem Personal. Für den Einsatz mobiler Impfteams wurde eine Vereinbarung mit der Johanniter Unfallhilfe getroffen.
Die Terminvergabe erfolgt über ein Einladungssystem. Impfberechtigte werden informiert. So können Impftermine nach der Einladung vereinbart werden:
- Online: Terminbuchung in Hamburg
- Telefonisch: 116117
Hier erfahren Sie, ob Impftermine im Moment verfügbar sind:
Infoseite zur Corona-Impfung in Hamburg
Die Stadt Hamburg ist für die Impfungen zuständig, die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt in deren Auftrag die organisatorische und ärztliche Leitung.
Die Terminvereinbarung für Impfberechtigte erfolgt:
- Online: Terminbuchung in Hessen
- Telefonisch: 0611 505 92 888 oder 116117
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Hessen
Die Kreise und kreisfreien Städte betreiben die Impfzentren. Medizinisches Personal wird zum Beispiel über das Deutsche Rote Kreuz und über die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer gewonnen.
Die Terminvergabe erfolgt über ein Einladungssystem. Per Post werden berechtigte Personen zur Impfung eingeladen. Die Terminvereinbarung im zuständigen Impfzentrum erfolgt:
- Telefonisch: 0385 20271115
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ist zuständig. Es laufen Abstimmungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesellschaft und der kommunalen Ebene. Die Trägerschaft für die Impfzentren liegt bei den Kommunen.
Impfberechtigte werden über ein Einladungssystem per Brief informiert.
- Online: Terminbuchung in Niedersachsen
- Telefonisch: 0800 9988665
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Schutzimpfung in Niedersachsen
Das Land beauftragt, organisiert und koordiniert Impfstofflogistik, Transport und Terminmanagement. Die Landkreise und kreisfreien Städte errichten und betreiben die Impfzentren und bestimmen eine organisatorische Leitung.
Ausschließlich Personen ab einem Alter von 80 Jahren, die zu Hause leben und ein Einladungsschreiben erhalten haben, können derzeit einen Termin für eine Impfung im Impfzentrum vereinbaren.
Andere Personen aus der Priorisierungsgruppe 1, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten, werden gesondert eingeladen.
Nordrhein/Rheinland:
- Online: Terminbuchung in Nordrhein/Rheinland
- Telefonisch: 0800 116117-01
Westfalen-Lippe:
- Online: Terminbuchung in Westfalen-Lippe
- Telefonisch: 0800 116117-02
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es bei der Vergabe von Impfterminen, sowohl online als auch telefonisch, im Moment zu Verzögerungen und Wartezeiten. Jeder, der impfberechtigt ist und sich impfen lassen möchte, wird einen Termin erhalten. Wir bitten um Geduld.
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Nordrhein-Westfalen
Infoseite zur Impfterminbuchung in Nordrhein/Rheinland
Infoseite zur Impfterminbuchung in Westfalen-Lippe
In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Kreise für die Organisation und Logistik der Impfungen zuständig. Die Kassenärztlichen Vereinigungen des Bundeslandes kümmern sich um das medizinische Personal, die Terminvergabe und die Durchführung der Impfungen.
Nordrhein/Rheinland oder Westfalen-Lippe?
Zur besseren Unterscheidung sind hier die Städte und Kreise in den Regionen aufgeführt.
Nordrhein/Rheinland:
Aachen, Bonn, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Essen, Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mettmann, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberbergischer Kreis, Oberhausen, Remscheid, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Solingen, Viersen, Wesel, Wuppertal
Westfalen-Lippe:
Bielefeld, Bochum, Borken, Bottrop, Coesfeld, Dortmund, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gelsenkirchen, Gütersloh, Hagen, Hamm, Herford, Herne, Hochsauerlandkreis, Höxter, Lippe, Märkischer Kreis, Minden-Lübbecke, Münster, Olpe, Paderborn, Recklinghausen, Siegen-Wittgenstein, Soest, Steinfurt, Unna, Warendorf
Die Terminvereinbarung für Impfberechtigte erfolgt:
- Online: Terminbuchung in Rheinland-Pfalz
- Telefonisch: 0800 5758100
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Rheinland-Pfalz
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist zuständig und arbeitet mit den Kommunen zusammen.
Die Terminvereinbarung für Impfberechtigte erfolgt:
- Online: Terminbuchung im Saarland
- Telefonisch: 0681 5014422 und 0800 9991599
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung des Landes Saarland
Der Regionalverband als Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes betreibt die Impfzentren.
Die Terminvereinbarung für Impfberechtigte erfolgt:
- Online: Terminvereinbarung in Sachsen
- Telefonisch: 0800 0899 089
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Sachsen
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Impfzentren beauftragt. Das DRK stellt gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung das Personal in den Impfzentren.
Die Terminvereinbarung für Impfberechtigte erfolgt:
- Online: Terminbuchung in Sachsen-Anhalt
- Telefonisch: 116117
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt errichten und betreiben die Landkreise und kreisfreien Städte die Impfzentren. Die ärztliche Leitung der Zentren organisiert die Kassenärztliche Vereinigung.
Die Terminvereinbarung für Impfberechtigte erfolgt:
- Online: Terminbuchung in Schleswig-Holstein
- Telefonisch: 116117
Weitere Informationen:
Infoseite der Impfterminservicestelle
Das Land ist gemeinsam mit Kommunen, Kassenärztlicher Vereinigung, Bundeswehr, Technischem Hilfswerk und anderen Hilfsorganisationen zuständig für die Impfzentren. Die Kassenärztliche Vereinigung ist zuständig für das medizinische Personal.
Die Terminvereinbarung für Impfberechtigte erfolgt:
- Online: Terminbuchung in Thüringen
- Telefonisch: 03643 4950490
Weitere Informationen:
Infoseite zur Corona-Impfung in Thüringen
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen das Informationsangebot erstellt.